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07.06.2017 -

Stiftung

Einleitung

Durch die Umwandlung des Unternehmens in eine Stiftung legt der Senior-Unternehmer die weitere unternehmerische Entwicklung weitgehend fest. Die Stiftung muss sehr sorgfältig vorbereitet werden, denn die einmal festgelegte Satzung kann kaum mehr verändert werden.

Eine seriös gekleidete Frau mittleren Alters lächelt in die Kamera.

Die Stiftung

  • gehört sich selbst, die Erben können keine Eigentumsansprüche stellen.
  • darf ausschließlich den vom Stifter festgelegten Zweck erfüllen.
  • ist nur für Unternehmen geeignet, die schon seit längerer Zeit am Markt sind und deren Branchen keinem schnellen Wandel unterliegen.
  • kann nur aus Unternehmen mit einem Mindestwert von 25.000 bis 50.000 Euro errichtet werden. In der Regel beträgt das Stiftungsvermögen mindestens 250.000 Euro.
  • besteht aus einem Vorstand (Geschäftsführung), der von einem Stiftungsrat (Kuratorium o.ä.) oder vom Stifter selbst berufen wird.

Vorteile

Die Stiftung hat den Vorteil, dass der Bestand des Unternehmens gesichert wird; die Familie hat keine Einflussmöglichkeiten und ist dennoch finanziell abgesichert (auch bei Gemeinnützigkeit der Stiftung). Eine Zersplitterung des Vermögens durch Erbfolge findet nicht statt. Etwaige Ansprüche nach Pflichtteilsrecht erlöschen nach zehn Jahren. Die Liquidität der Stiftung ist daher weitgehend sichergestellt.

Nachteile

Andererseits kann eine Stiftung nur noch sehr eingeschränkt unternehmerisch tätig sein. Auf Grund der Satzung sind ihr die Hände gebunden. Wichtige Entscheidungen für die Zukunft lassen sich nicht bzw. je nach Satzung umsetzen. Alternativen bieten z.B. die Doppelstiftung oder die Stiftung & Co. KG.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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