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Freiberufliche oder gewerbliche GbR?

Frage

Mit einem Kollegen möchte ich eine Firma gründen. Ich bin Versorgungstechnik-Ingenieur, somit übe ich als Ingenieur einen Freien Beruf aus. Mein Kollege ist technischer Zeichner („CAD-Konstrukteur“) und hat eine Ausbildung. Meiner Meinung nach ist dies kein konkreter Freiberuf, somit besteht ein Gewerbe als Selbständiger. Gemeinsam möchten wir eine GbR gründen. In der GbR sehen wir uns als gleichgestellt, es gibt also zwei Geschäftsführer (50/50). Unsere Tätigkeit ist die Planung von haustechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär...). Wer bzw. wo können wir vorab verbindlich klären, ob es sich bei uns um eine freiberufliche GbR oder eine gewerbliche GbR (mit Gewerbesteuer) handelt? Wie ist Ihre Einschätzung?

Antwort

Wenn Ihre GbR keine rein freiberufliche Mitunternehmerschaft ist, werden die gesamten Einkünfte der Gesellschaft gewerblich „infiziert“. Insofern handelt es sich bei einer GbR, in der einer der Mitunternehmer kein Freiberufler ist, um eine gewerbliche GbR. Eine der Folgen ist die Gewerbesteuerpflicht.

Eine gewerbliche GbR liegt sogar dann vor, wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind und Sie mehr als geringfügige gewerbliche Einkünfte erzielen (beispielsweise Kontaktlinsenverkauf einer Augenarzt-GbR). Sämtliche Einkünfte der GbR werden in einem solchen Fall „umqualifiziert“.

Hinweis: Geringfügige gewerbliche Einkünfte liegen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann vor, wenn die gewerblichen Nettoumsätze nicht mehr als 3 % der Gesamtnettoumsätze der Gesellschaft und nicht mehr als 24.500 Euro pro Jahr betragen.

Quelle: Maik Czwalinna
Dipl.-Kfm.
-Steuerberater-
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg

Februar 2019

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