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Gemeinnützigen Verein gründen: Förderung der Personalkosten?

Frage

Wir haben die Idee ein Netzwerk zur flexiblen Kurzzeitbetreuung zu gründen. Zielgruppe sollen Familien mit Babys und Kleinkindern sein, deren Nachwuchs entweder nicht oder nicht ganztags in Kitas betreut wird. Es geht darum, Eltern anzusprechen, die selbst zu Hause betreuen oder in Teilzeit und ab und zu flexibel für 1-3 Stunden für Arztbesuch, Organisatorisches oder Freizeitprogramm ab und zu und unregelmäßig eine Betreuung suchen. Idee ist es, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, diese Familien als Mitglieder zu werden (z.B. als Verein) und von ihnen Mitarbeit und einen nur kleinen monatlichen Beitrag zu verlangen.

Die Frage: Da es nur wenige Einnahmen (aber auch keine großen Kosten geben wird) - könnten Gehälter der Betreuer von öffentlichen Fördermitteln gezahlt werden? Haben Sie da einen Tipp? Ist das generell möglich oder kommt es darauf an, ob die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde oder man ein Verein ist?

Antwort

Für die Gründung eines Netzwerk zur flexible Kurzzeitbetreuung könnte als Ansprechpartner die zuständige Stelle für Tagesmütter beim örtlichen Landratsamt/Jugendamt hilfreich sein oder der Fachverband der Tagesmütter Bayern (www.tagesmuetter-bayern.de (www)). Auf der Homepage des Fachverbands sind auch aktuell geltende finanzielle Förderprogramme für Kinderbetreuung in Bayern genannt. Das Vorhaben - gemeinnütziger Verein - sollte unbedingt mit einem erfahrenen Rechts- und Steuerexperten für Vereine hinsichtlich der Möglichkeiten, Voraussetzungen und vor allem der Rechtsfolgen für einen Verein und deren rechtlicher Vertreter, gesprochen werden.

Gemeinnützige Vereine leben meist von Spenden und Zuwendungen Dritter, die von diesen steuerlich absetzbar sind oder durch kleine Zuschüssen von Kommunen und der ehrenamtlichen Arbeit der Mitarbeiter. Je kleiner ein gemeinnütziger Verein ist und je geringer der Bekanntheitsgrad, desto schwieriger wird es sein, an Mittel und Zuwendungen oder Spenden zu kommen. Vielleicht haben ortsansässige Firmen, die Mütter beschäftigen, ein Eigeninteresse sich einmalig oder regelmäßig an so einem Vorhaben zu beteiligen. Auf alle Fälle sollten die Voraussetzungen für die Qualifikation der Kinderbetreuerinnen geprüft werden, zwingend auch die Absicherung aller beteiligten Personen bei Unfallschäden und Haftpflichtschäden (Sach- und Personenschäden) und die steuerlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen.

Die Darstellung und Ausreichung einer Finanzierung von Kreditinstituten für eingetragene Vereine bezieht sich meist auf Sachinvestitionen, die dem Finanzinstitut/Leasingunternehmen/öffentliche Darlehensgeber auch als Kreditsicherheit dienen können. Für eine positive Kreditentscheidung sind der Ruf des Vereins und die Zuverlässigkeit des Vorstands von Bedeutung. Die regelmäßigen Vereinsbeiträge/Zuwendungen und daraus resultierende Überschüsse/Gewinne nach Kosten, sind Voraussetzung für eine nachhaltige Kreditbedienung (Zins-und Tilgung) und somit auch für eine positive Kreditentscheidung. Sofern nur Löhne und Gehälter finanziert werden sollen, handelt es sich hierbei um Betriebsmittel, hier wird es schwierig werden, eine Finanzierung bei Banken zu erhalten. Hierfür kann eine Auskunft über die Möglichkeiten der Finanzierung beim Fachverband Tagesmütter siehe oben und auf dem Tagesmütter Info Portal www.tagesmutter.net (www) eingeholt werden.

Quelle:
Gabriele Michel
Unternehmensberatung
Waldkraiburg
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
Mai 2014

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