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Wellness-Massagen: Voraussetzungen?

Frage

Welche Formalien, Genehmigungen o.ä. benötige ich noch, wenn ich mit Wellness-Massagen Geld verdienen möchte? Die Räume sind vorhanden.

Antwort

Bezüglich Ihres Vorhabens ist zunächst zu erwähnen, dass eine klare Abgrenzung der Anforderungen an medizinische und Wellness-Massagen beachtet werden muss. Neben entsprechender Ausbildung variieren die Vorschriften beispielsweise bei den räumlichen Gegebenheiten, deren Ausstattung etc.

Sollte es sich jedoch (wie ich Ihrer E-Mail entnehme) um reine Wellness-Massagen ohne medizinischen Hintergrund handeln, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt an die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), die mit regelmäßiger Kontrolle Ihrer künftigen Unternehmung beauftragt ist. Dabei wird unter anderem auf die Gewährleistung einer sicherheitstechnischen Betreuung (inkl. eines betriebsärztlichen Nachweises) und angemessenen Arbeitsschutz geachtet.

Auch hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Versicherung können Sie dort genauere Informationen erhalten, denn als Masseur sind sowohl Sie als Inhaber, als auch Ihre potentiellen Arbeitnehmer bei der BGW pflichtversichert (hier der Link zum Antragsformular: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Formulare/MUB044-Anmeldung-zur-gesetzlichen-Unfallversicherung.html)

Hinsichtlich der Nutzung Ihrer Räumlichkeiten ist zu beachten, dass hygienische Standards (Reinigung, Desinfektion, etc.) eingehalten werden müssen. Genauere Auskünfte hierzu kann Ihnen das Gesundheitsamt im Landkreis Ihrer unternehmerischen Tätigkeit geben.

Außerdem muss im Falle einer Anmietung bisheriger Wohnräume beim zuständigen Bauamt ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden.

Des Weiteren kann ich empfehlen, Ihr Geschäftsvorhaben auch noch einmal mit einem Berater (z.B. Unternehmens- oder Steuerberater) durchzusprechen, um mit Hilfe von Business- und Liquiditätsplanungen die Erfolgsaussichten und die Rentabilität Ihres Vorhabens besser beurteilen zu können.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation sowie von Ihrem Standort haben Sie ggf. auch Anspruch auf Fördermittel (siehe hierzu http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Finanzierung/Foerderprogramme/inhalt.html). Als erste Anlaufstelle kann Ihnen hier Ihre zuständige IHK weiterhelfen.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Februar 2017

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