Antwort
Es gibt im Bereich der tiergestützten Therapie noch keine gesetzlichen Vorgaben oder Bestimmungen; der Begriff selbst ist ebenfalls nicht geschützt. Es obliegt damit jedem Anbieter selbst, nach welchen Kriterien und Ausbildung er die Tiere wählt.
Bei Zertifizierungen sind die Vorgaben des Zertifikatsgebers einzuhalten.
Eine Selbstständigkeit in dem Bereich ist daher möglich, stellt an den Unternehmer jedoch einige Anforderungen, durch nicht nur entsprechend hohe Anschaffungskosten, sondern auch nicht unbeachtliche laufende Kosten.
Eine Kostenübernahme der Krankenkasse ist indes nur im Rahmen anderer Leistungen möglich, die die tiergestützte Therapie als Element integrieren können. Das ist insbesondere in der Ergotherapie und Physiotherapie der Fall. Diese Leistung wird damit nicht extra vergütet, sondern nur die therapeutische Leistung.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2017
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