Entspannungstherapie für Kinder? Voraussetzungen?
Frage
Ich habe eine Weiterbildung zum Entspannungstherapeuten gemacht und bin angehender Kindheitspädagoge. Ich möchte in einer eigenen Praxis Kinder und Erwachsene an das Thema Entspannung heranführen. Muss bei der Tätigkeit mit Kindern etwas Besonderes beachtet werden?
Antwort
Bei der Arbeit mit Kindern ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen sowie der Schutz vor Missbrauch.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2019
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr