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Ersatzteile online verkaufen: Hersteller im Namen verwenden?

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Frage

Ich möchte Ersatzteile für den Staubsauger eines namhaften Herstellers verkaufen. Um den Kunden zu zeigen, dass ich mich darauf spezialisiere, darf ich mein Online-Geschäft etwa wie "xy-Shop-[Herstellername]" oder "xy-Shop [Herstellername]-kompatibel" nennen oder verletzt beides den Namenschutz und Rechte des Herstellers?

Antwort

Sofern Sie Ersatzteile für den Staubsauger dieses Herstellers verkaufen, dürfen Sie das in den Texten auch so benennen.

Auf die Verwendung der Herstellerbezeichnung im Namen Ihres Online-Geschäftes sollten Sie aber verzichten. Das Risiko, dass Sie dadurch die Markenrechte des Herstellers verletzen, ist sehr groß.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
November 2020

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