Navigation

Pachtvertrag für Ladengeschäft läuft aus: Verkauf möglich?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Seit 28 Jahren bin ich Pächterin eines Ladengeschäfts. Mein Pachtvertrag ist bis zum 31.12.2018 befristet. Der Vermieter hat mir bei einem Gespräch zu verstehen gegeben, dass eine Verlängerung nicht mehr erfolgen würde. Er vermietet vorzugsweise an Ketten als an Einzelpächtern (inhabergeführte Geschäfte).

Ich würde gerne vor Ablauf der Vertragszeit das Geschäft aus Altersgründen verkaufen, was wohl gar nicht möglich ist, da mein Geschäft (Tabak- Lotto- Geschenkartikel) in einen bestehenden Buchladen im integriert werden soll. Die Umsätze meines Geschäftes liegen jedoch bei 1.5 Mio. Euro und ich habe sehr hohe Investitionen in dieses Geschäft gesteckt, die eigentlich durch einen Verkauf zurückfließen sollten. Dies sieht jetzt durch die Planung des Vermieters sehr schlecht für mich aus! Der Vermieter möchte jedoch von mir Abstandzahlen (?) haben. Können Sie mir evtl. Ratschläge geben bzw. mir weiterhelfen?

Antwort

Die wichtigste Gegenfrage ist zunächst: Was ist für den Fall der Vertragsbeendigung (bei Ihnen eben bei Auslauf der vereinbarten Laufzeit) im Mietvertrag vereinbart? Ggf. ergibt sich hier bereits, ob bzw. was der Vermieter zahlen muss.

Eine Abstandszahlung kann den Ertragswert des Geschäftes umfassen, ebenso natürlich den Zeitwert der Einrichtung und Ausstattung. Elementar wichtig wäre für Sie die Klärung dieses Ertragswertes, der auf den ausgewiesenen Gewinnen basiert. Damit hätten Sie dann auch eine stabile Verhandlungsbasis.

Großer Wermutstropfen: Ein Verkauf des Geschäftes scheint mir vor dem geschilderten Hintergrund nicht möglich!

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU
März 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben