Antwort
Souveräne Entscheidungsinstanz über die Bewilligung von Förderdarlehen zur Unterstützung von Gründungen und Betriebsübernahmen ist die Kreditantrag annehmende Geschäftsbank (Ihrer Wahl) vorzugsweise am Ort des Geschäftssitzes. Die Risikoeinschätzung, die die Bank auf der Grundlage Ihres Businessplanes, Ihrer Bonität und der Werthaltigkeit der durch Sie bereit gehaltenen Sicherheiten treffen muss, kann durchaus unterschiedlich ausfallen.
Ich will und muss jedoch offen zu Ihnen sein: Ein Schufa-Eintrag ist zunächst einmal ein Negativ-Kriterium bei der Entscheidungsfindung. Wie die jeweilige Hausbank damit umgeht, obliegt alleinig ihr.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
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März 2019
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