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Ergotherapie-Praxis übernehmen: Förderung?

Frage

Ich möchte die Ergotherapie-Praxis meiner früheren Arbeitgeberin übernehmen. Für die Übernahme wird eine Ablösesumme fällig. Außerdem benötige ich für die Startzeit zur Überbrückung einen finanziellen Puffer, um die laufenden Kosten für die zwei Mitarbeiter, Miete usw. abzudecken. Aus der Vergangenheit habe ich noch einen bestehenden Schufa-Eintrag. Die Schulden sind zwar längst getilgt, die Eintragung wird jedoch erst im November 2019 endgültig gelöscht. Welche Möglichkeit gibt es, ein Darlehen oder eine andere Förderung von 20.000 Euro zu erhalten?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Förderungen für Investitionen und Betriebsmittel erfolgen in der Regel über Darlehen. Negative Schufa-Einträge können hier jedoch zu einer ablehnenden Entscheidung führen, da bei vielen Förderprogrammen das Hausbankprinzip greift.

Ein Förderprogramm, das für Sie in Frage kommt, ist der „Mikrokreditfonds Deutschland“. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben einen Kredit erhalten können. Was zu tun ist, um einen solchen Mikrokredit zu beantragen, erfahren Sie auf folgender Internetseite zum „Mikrokreditfonds Deutschland“.

Eine weitere Möglichkeit stellt das Förderprogramm „Mikrodarlehen für Existenzgründer“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Der folgende Link führt Sie zur Förderdatenbank - dort finden Sie Details zum Programm „Mikrodarlehen für Existenzgründer“.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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