Navigation

Kosten für die persönliche Absicherung: Handlungskosten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vor, ein Kleinunternehmen zu gründen und habe eine Frage zu dem Handlungskostenfaktor in der Preiskalkulation. Ich habe hierzu schon viele befragt (auch verschiedene Unternehmer selber) aber jeder scheint eine andere Antwort parat zu haben. Ich möchte wissen, ob man die Kosten für die persönliche Absicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) bei der Ermittlung der Handlungskosten mitberücksichtigen kann. Gelten diese auch als Betriebskosten?

Antwort

Die persönlichen Kosten haben als Einzelposition nichts in den Planzahlen für das Unternehmen zu suchen. Diese sollten in der Summe der Privatentnahmen enthalten sein.

Quelle:
Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
September 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben