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Beurteilung des Finanzamts zur Freiberuflichkeit bindend?

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Frage

Ich hatte vor, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt zu schicken, begleitet von einer Mail und meiner Argumentation zur Freiberuflichkeit. Reicht das nicht aus bzw. ist eine verbindliche Auskunft am Ende nicht doch auch nur eine Status Quo-Beurteilung und letztlich nicht bindend für das Finanzamt? Hier wäre ich Ihnen für einen weiteren Tipp wirklich sehr dankbar!

Antwort

Sie können das so machen – sollten aber nach der Anmeldung telefonischen Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um dessen Auffassung zu erfahren. Ein Restrisiko ist nicht auszuschließen. Allerdings besteht bei der Gewerbesteuer ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro, der bei nebenberuflichen Tätigkeiten oft die Sicherheit der Gewerbesteuerfreiheit gewährleistet. Sehen Sie hierzu die Informationen im BMWK-Existenzgründungsportal.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

Stand:
März 2020

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