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Online-Shop für Sportartikel: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich mit dem Handel von einem (später mehreren) Nischenprodukt(en) aus dem Bereich Sportzubehör selbstständig machen. Das Produkt soll aus den USA importiert und innerhalb der EU, aber auch in z.B. Norwegen und Schweiz, vertrieben werden. Meine Geschäfte sollen sowohl B2B als auch B2C stattfinden. Es ist kein Ladengeschäft geplant, allerdings ein Online-Shop. Welche Rechtsform sollte für die Unternehmensgründung gewählt werden?

Antwort

Danke für Ihre Frage. Sportzubehör kann als solches und in seiner Anwendung mit Gefahren für Leib, Leben oder Sachen verbunden sein. Daher müssen Sie ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung wählen (GmbH bzw. UG oder GmbH & Co. KG). Vor dem Hintergrund Ihres internationalen Vertriebs wäre eine GmbH wohl das Sinnvollste.

Abgesehen davon müssen Sie (rechtlich) klären lassen, welches Kaufrecht für Ihre Waren gilt, wenn Sie international Geschäfte machen wollen bzw. müssen Sie entsprechende Einkaufsbedingungen aufstellen.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
August 2018

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