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Rechtsform: Gewerbliche Infizierung durch physiotherapeutische Praxisführung?

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Frage

Wann tritt eine gewerbliche "Infizierung" einer rein freiberuflich tätigen GbR ein? Ist es möglich, nach einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium in eine freiberuflich tätige GbR einzusteigen, ohne diese zu infizieren? Bei der GbR handelt es sich um eine Physiotherapiepraxis, die nur aus der physiotherapeutischen Tätigkeit Einkünfte erzielt. Ich würde das Unternehmen durch meine Arbeit nur in wirtschaftlicher Hinsicht beraten und managen.

Findet dadurch trotzdem eine Infizierung statt?

Antwort

Ihre Beschreibung ist die eines freien Berufes. Sie verfügen durch zwei Studiengänge über wirtschaftliche Kenntnisse. Ihre Spezialisierung beschränkt sich auf die Physiotherapeutische Praxisführung, erstreckt sich dabei aber auf alle betrieblichen Bereiche der Praxis und nicht nur auf einzelne Felder.

Wenn Sie die Praxis richtig wirtschaftlich führen, wird sich das im Übrigen zwangsläufig auf die Umsatz- und Kostenstruktur des Betriebes auswirken, auch wenn Sie selbst als Berater gegenüber Dritten keine Umsätze generieren. Für die Bewertung, ob es sich um eine Tätigkeit der Freien Berufe oder um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist in diesem Zusammenhang aber ohnehin nicht von Belang.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Mai 2021

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