Navigation

Kleinunternehmer: Midi-Jobber beschäftigen?

Frage

Kann ich als Kleinunternehmer einen Midi-Jobber (451 Euro) beschäftigen?

Antwort

Grundsätzlich können Sie auch als Kleinunternehmer einen Arbeitnehmer einstellen. Die Rechtsform eines Unternehmens ist hier nicht entscheidend. Da beim Midi-Job eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung eintritt, müssen Sie den Arbeitnehmer bei seiner Krankenkasse anmelden. Für die Meldepflichten als Arbeitgeber empfehle ich Ihnen, einen Steuerberater, eine Kammer (z.B. IHK) oder eine gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 004 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben