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Selbständig im Nebenerwerb: Mitarbeiter einstellen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin im Nebenerwerb selbständig. Kann ich einen Mitarbeiter voll beschäftigt einstellen?

Antwort

Grundsätzlich können Sie auch innerhalb einer selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb als Arbeitgeber auftreten und Arbeitnehmer einstellen. Allerdings müssen Sie dann mit krankenversicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Sie jemanden im Vollerwerb beschäftigen. Denn nach dem Sozialgesetzbuch V § 5, ist ein Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn er hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist. Diese hauptberufliche Selbständigkeit wird vermutet, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen.

Desweiteren ergeben sich Informationspflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag.

Weitere Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse. Sie können sich auch beim Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer: 030 - 340 606 601 informieren.

Quelle: Birgit Schmidt
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 004 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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