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Selbständiger Physiotherapeut im Nebenberuf: Anmeldung?

Frage

Ich befinde mich in einem Angestelltenverhältnis als Physiotherapeut (40 Std./Woche). Ich möchte nebenberuflich dazu wenige Privatpatienten nach ärztlicher Verordnung behandeln und abrechnen. Vorhanden ist bereits: Eine Einverständniserklärung vom Arbeitgeber, Anmeldung beim Finanzamt, eine Berufshaftpflichtversicherung, ein Raum zur Untermiete bei einem Heilpraktiker.

Antwort

Im von Ihnen geschilderten Fall sind zusätzlich notwendig:

  1. die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Tel.: 040/ 20207-0, Internetseite
  2. die Anmeldung beim Gesundheitsamt
  3. die Abklärung mit der eigenen Krankenversicherung, ab welcher Höhe der Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit zusätzliche Versicherungsbeiträge zu entrichten sind

Beachten Sie zudem, dass Sie grundsätzlich auch für diese Tätigkeit in der deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) pflichtversichert sind. Bei einem Gewinn von unter 450 Euro monatlich sind Sie beitragsfrei gestellt. Sollten Sie jedoch einen höheren Gewinn erzielen, kalkulieren Sie eine Beitragszahlung an die DRV mit ein. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der DRV.

Sofern Sie selbst im Zusammenhang mit Ihrer physiotherapeutischen Selbständigkeit Angestellte beschäftigen, welche insgesamt mehr als 450 Euro monatlich verdienen, können Sie sich von dieser Versicherungspflicht wiederum befreien lassen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2018

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