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Ergotherapeutin: angestellt plus selbständiger Nebenerwerb?

Frage

Ich arbeite seit über drei Jahren als festangestellte Ergotherapeutin und möchte gleichzeitig gerne nebenbei selbständig als Ergotherapeutin arbeiten. Ist dies möglich?

Antwort

Grundsätzlich ist eine selbständige Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis möglich. Folgende Dinge müssen hierbei jedoch beachtet werden:

Als Angestellte unterliegen Sie der sogenannten Treuepflicht Ihrem Arbeitgeber gegenüber, d.h. Sie dürfen ihm keinen Schaden zufügen und ihm also auch keine direkte Konkurrenz machen. Zunächst ist also zu klären, ob die von Ihnen geplanten Leistungen inhaltlich und räumlich von Ihrem Arbeitgeber ebenfalls angeboten werden. Sofern dies der Fall ist, lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber am besten schriftlich geben, dass er mit Ihrer geplanten Selbständigkeit in dieser Form einverstanden ist.

Sofern Ihr geplantes Angebot sich weder inhaltlich noch räumlich mit dem Angebot Ihres Arbeitgebers überschneidet, ist sein Einverständnis nicht erforderlich. Beachten Sie jedoch möglicherweise im Arbeitsvertrag vereinbarte Informationspflichten diesbezüglich.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2018

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