Bezug von Altersrente: selbständige Beratungstätigkeit ausüben?
Frage
Nach meinem Renteneintritt hat mich meine Firma gebeten noch als weisungsfreier Berater für max. acht Tage im Monat unterstützend tätig zu sein. Es würde sich ein maximaler Hinzuverdienst von 2.800 Euro im Monat ergeben. Muss ich hierfür extra ein Gewerbe anmelden?
Antwort
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten mit Gewinnerzielungsabsicht, ist diese anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Ist Ihre Beratertätigkeit als freiberuflich anzusehen, müssen Sie diese dann nur beim Finanzamt anmelden. Das Finanzamt steht als Ansprechpartnerin und als Ansprechpartner zur Verfügung, falls sich hinsichtlich der Einstufung Ihrer Tätigkeit noch Fragen ergeben.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
Juni 2020
Tipps der Redaktion
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr