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Studentin: Minijob plus selbständige Tätigkeit?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Studentin und übe zwei geringfügige Beschäftigungen aus, die unter 450 Euro/Monat liegen. Nun möchte ich nebenbei als freiberufliche Übersetzerin arbeiten. Diese Tätigkeit würde mein Gehalt von 450 Euro/Monat wahrscheinlich nicht übersteigen. Was sollte ich beachten, sodass die Tätigkeit rechtlich legal ist?

Antwort

Möchten Sie zusätzlich zu Ihren beiden Minijobs eine selbständige Tätigkeit ausüben, so ist diese anzumelden. Eine freiberufliche Tätigkeit zeigen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt an. Bitte informieren Sie auch Ihre Krankenkasse und für den Fall, dass Sie BAföG beziehen, auch das Amt für Ausbildungsförderung. Hilfreiche Informationen zu einer Kleinstgründung finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Juni 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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