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Student: Beratung anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Student und möchte gerne ein Gewerbe anmelden als Berater in Technikfragen vorwiegend für ältere Menschen. Gelte ich damit als Freiberufler? Muss ich ein Unternehmen gründen? Oder reicht einfach eine Gewerbeanmeldung?

Antwort

Die rein beratende Tätigkeit, zum Beispiel als EDV-Beraterin oder als EDV-Berater, zählt im Allgemeinen zu den „katalogähnlichen“ und damit freien Berufen. Allerdings müssten Sie für Ihre Anerkennung als Freiberufler entsprechende Fachkenntnisse im angestrebten Tätigkeitsbereich vorweisen, die mit denen eines Absolventen einer Hochschule oder Fachhochschule vergleichbar sind. Letztlich entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt darüber, ob Sie als Freiberufler eingestuft werden. Da Sie derzeit Student sind, nehmen wir an, dass diese Voraussetzungen derzeit (noch) nicht gegeben sind. Hier empfehlen wir Ihnen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu halten, inwieweit Ihre bestehenden Qualifikationen bereits ausreichen.

Alternativ müssten Sie Ihre Tätigkeit ansonsten beim örtlichen Gewerbeamt anmelden - meist geht das inzwischen auch online. Die Gewerbeanmeldung ist faktisch gleichbedeutend mit der Gründung eines Unternehmens - Sie sind dann quasi „automatisch“ Einzelunternehmer. Bzgl. der Wahl etwaig anderer Rechtsformen empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Steuerberater.

Daneben empfehlen wir Ihnen von der sog. „Kleinunternehmerregelung“ Gebrauch zu machen, sofern Ihre erwarteten Jahresumsätze nicht über 22.000 Euro liegen. Lassen Sie sich hierzu auch von einem Steuerberater beraten.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

Stand:
Mai 2020

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