Frage
Ich werde mich in wenigen Wochen mit einem Freund selbständig machen. Wir sind beide noch Studenten und planen den Start einer App. Gibt es Fördermaßnahmen, die uns helfen können?
Ich werde mich in wenigen Wochen mit einem Freund selbständig machen. Wir sind beide noch Studenten und planen den Start einer App. Gibt es Fördermaßnahmen, die uns helfen können?
Als Existenzgründer könnten Sie die Fördermöglichkeiten des Bundes und der Bundesländer nutzen. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen oder Darlehen erfolgen. In der Regel wird nur eine hauptberufliche Selbständigkeit unterstützt. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.
Aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.
Zu weiteren Förderprogrammen in Nordrhein-Westfalen berät auch das Startercenter NRW unter der der Rufnummer 0211-8371939.
Eine weitere Empfehlung wäre eventuell das Förderprogramm EXIST. EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ziel ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Hierzu unterstützt das BMWi Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen. Darüber hinaus fördert EXIST eine lebendige und nachhaltige Gründungskultur an öffentlichen und privaten Hochschulen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite unter http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php (www)
Eine Übersicht zu wichtigen Förderprogrammen finden Sie auch unter http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Finanzierung/Foerderprogramme/inhalt.html
Weiterhin sollten Sie folgendes beachten:
Da Sie die selbständige Tätigkeit neben dem Studium ausüben möchten, müssen Sie dies der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse melden. Bitte beachten Sie, dass das Erscheinungsbild Student nur dann vorliegt, wenn Sie für das Studium mehr Zeit aufwenden, als für die selbständige Tätigkeit. Das heißt, arbeiten Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit, behalten Sie den Status Student und bleiben studentisch versichert. Unter anderem spielt auch die Frage nach Angestellten, der zeitliche Aufwand, aber auch die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Für Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es vom Bundesministerium für Gesundheit das Bürgertelefon zur Gesetzlichen Krankenversicherung (030 340 60 66 01).
Sollten Sie BAföG beziehen, sollten Sie vor Vorhabensbeginn mit dem Amt für Ausbildungsförderung klären, in welchem Umfang Sie Ihre geplante selbständige Tätigkeit ausüben dürfen, ohne den Bezug Ihres Bafögs zu gefährden.
Wenn Sie ein Unternehmen eröffnen, müssen Sie dies zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) (www) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2014
Im Rahmen der bundesweiten Initiative "eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen (www)" stellen regionale eBusiness-Lotsen anbieterneutrale und praxisnahe IKT-Informationen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung.
Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit (PDF, 8 MB)
GründerZeiten Nr. 07: Businessplan (PDF, 1 MB)