Antwort
Wird eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausgeübt (d.h. auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung), muss diese angemeldet werden.
Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.
Sie dürfen neben Ihrer Hauptbeschäftigung selbständig arbeiten, solange sich die jeweiligen Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden.
Eine Nebentätigkeit kann jedoch ohne Weiteres, d. h. ohne dass es hierzu auf tarifliche oder vertragliche Regelungen ankommt, unzulässig sein, wenn der Arbeitnehmer durch die Nebentätigkeit so sehr beansprucht wird, dass er seinen Hauptarbeitsvertrag nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde ist. Des Weiteren darf ein Arbeitnehmer während der Dauer seines Hauptarbeitsverhältnisses nicht in einem Konkurrenzunternehmen tätig werden.
Sie sollten auch evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit einhalten. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis der Arbeitgeberin und dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, so ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Relevant sind dabei unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen rund um das Thema Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 wenden.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Stand:
Dezember 2020
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