Antwort
Sicherlich können Sie die Herstellung von Lebensmitteln und Futtermitteln unter einem gemeinsamen "Unternehmenslabel" (Unternehmensname und Rechtform) betreiben. Ob es aus Marketinggründen sinnvoll ist - sollte sorgfältig abgewogen werden. Formal gibt es für beide Produktionen unterschiedliche Hygieneanforderungen, die zwingend zu beachten sind.
Während der Testphase ist es nicht unbedingt erforderlich eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) zu gründen. Sie können zunächst als Einzelunternehmerin starten und zu einem späteren Zeitpunkt in eine Kapitalgesellschaft umfirmieren. Wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, hängt nicht nur vom Verzehr ab, sondern auch von den weiteren Risiken und dem Eingehen von Verbindlichkeiten ab. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, von Anfang an Haftungsgründe auszuschließen. Wenn z.B. im Rahmen des Produktionsverfahrens Fehler gemacht werden, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken, dann kann dies u.U. dazu führen, dass die Haftungsbegrenzung umgangen werden kann.
Informationsquellen zum Thema Lebensmittel- und Futtermittelgesetze:
Informationsquellen zum Thema Rechtsformen:
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
September 2015
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