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Lebensmittel und Futtermittel herstellen?

Frage

Ich plane eine Firma zur Produktion und Herstellung von Rohkostprodukten zu gründen. Konsumenten sollen Hunde sein, aber auch Menschen.

Dazu meine Fragen:

  1. Muss ich mich entscheiden, ob ich Lebensmittelunternehmer oder Futtermittelunternehmer werde, oder kann ich beides bzw. mit einem den anderen Bereich abdecken? Wie ginge das vonstatten?
  2. Ich habe noch eine Testphase vor mir (ca. sechs Monate) und plane dafür zunächst ein Teilgewerbe zu gründen. Ist es dann schon notwendig, eine Kapitalgesellschaft zu gründen wegen der Haftung oder reicht das, wenn zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens von Produkten?

Antwort

Sicherlich können Sie die Herstellung von Lebensmitteln und Futtermitteln unter einem gemeinsamen "Unternehmenslabel" (Unternehmensname und Rechtform) betreiben. Ob es aus Marketinggründen sinnvoll ist - sollte sorgfältig abgewogen werden. Formal gibt es für beide Produktionen unterschiedliche Hygieneanforderungen, die zwingend zu beachten sind.

Während der Testphase ist es nicht unbedingt erforderlich eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) zu gründen. Sie können zunächst als Einzelunternehmerin starten und zu einem späteren Zeitpunkt in eine Kapitalgesellschaft umfirmieren. Wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, hängt nicht nur vom Verzehr ab, sondern auch von den weiteren Risiken und dem Eingehen von Verbindlichkeiten ab. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, von Anfang an Haftungsgründe auszuschließen. Wenn z.B. im Rahmen des Produktionsverfahrens Fehler gemacht werden, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken, dann kann dies u.U. dazu führen, dass die Haftungsbegrenzung umgangen werden kann.

Informationsquellen zum Thema Lebensmittel- und Futtermittelgesetze:

Informationsquellen zum Thema Rechtsformen:

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
September 2015

Tipps der Redaktion:

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