Antwort
Zuhause dürfen Sie ohne Zulassung keine Lebensmittel herstellen/verarbeiten, da es sich hierbei (schätzungsweise; bisher) nicht um eine abgenommene Betriebsstätte handelt. Für eine Existenzgründung im Lebensmittelbereich benötigen Sie vorab eine vom Gewerbeamt abgenommene (zugelassene) Betriebsstätte, sowie eine Gewerbeanmeldung und eine Lebensmittelbelehrung. Wir empfehlen, das Gewerbeamt, sowie die für Sie zuständige Lebensmittelüberwachung von Beginn an in die Planung der Betriebsräume mit einzubinden.
Zudem empfehlen wir vorab, sich das Merkblatt „Wichtige Bestimmungen für Existenzgründer im Bereich Lebensmittelherstellung und Lebensmittelhandel“ durchzulesen.
Sehr gut ist, dass Sie sich bereits ausgiebig mit den Themen Gewerbeschein und Gesundheitsamt beschäftigt haben.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, empfehle ich Ihnen, das Expertenforum mit den entsprechenden Schlagwörtern im Bereich Lebensmittel zu durchsuchen, da das Forum bereits eine Vielzahl von Einträgen (rechtliche/wirtschaftliche/Lebensmittelvorschriften) im Bereich Lebensmittel und Gaststättengewerbe für Ihr Vorhaben enthält und Sie somit optimal für den Start in die Selbstständigkeit vorbereitet sind - siehe u.a.:
Ergänzender Hinweis: Im Falle einer gewerblichen Nutzung von gemieteten Wohnflächen sollten Sie diese Nutzung auch dringend mit dem Vermieter abklären.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Juni 2018
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