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Cateringunternehmen gründen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind zwei Frauen, die miteinander ein veganes Vollwert-Rohkost-Cateringunternehmen gründen möchten. Der Vertrieb von unbehandelten Lebensmitteln, Küchengeräten & Zubehör, Fachbüchern etc. soll/wird eventuell das Catering ergänzen. Während ich über ein sehr umfangreiches vertieftes Wissen und Erfahrung bezüglich einer vollwertigen und rohköstlich veganen Ernährung verfüge, ist meine Partnerin in der Bäckerei ihrer Eltern aufgewachsen und hat eine Ausbildung im Hotelfach. Doch wir vermuten rechtliche Voraussetzungen speziell fürs Catering, die mehr vorschreiben als eine Gewerbeanmeldung. Würden Sie uns bitte helfen? Wer kann uns sagen, welche Voraussetzungen erbracht/mitgebracht werden müssen, um ein Cateringunternehmen zu gründen? Wissen Sie ein verständliches, vollständiges Regelwerk für diese Art von Unternehmen inkl. Sondergenehmigungen?

Antwort

Wer sich im Catering-Bereich selbstständig machen möchte, fällt nicht unter die Vorschriften des Gaststättengesetzes. Unabhängig von der Gaststättenerlaubnis muss jede Person, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt (Unternehmer und Mitarbeiter), an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilnehmen.
Informieren Sie sich über die Gesetzeslage in Ihrer Region, was den Vertrieb von Lebensmitteln (und Alkohol) betrifft. Besorgen Sie sich alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen, hierfür empfehle ich die örtliche Kammer und das Gewerbeamt.

Quelle: Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
Juni 2015

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