Antwort
Ich gehe davon aus, dass Sie die Kfz-Werkstatt derzeit im Nebenerwerb als Einzelunternehmen (weder UG noch GmbH) führen und zunächst diese Rechtsform auch beibehalten wollen!?
Grundsätzlich benötigen Sie für das zweite Standbein keine zweite Firma; Sie müssen lediglich beim Gewerbeamt die bestehende Gewerbeanmeldung entsprechend erweitern und ggf. bestehende betriebliche Versicherungen ebenfalls updaten.
Es wäre allerdings ratsam, die (inhaltliche und zeitliche/von Nebenerwerb in Vollerwerb) Erweiterung zum Anlass zu nehmen, die Rechtsform zu hinterfragen und durch Gründung einer UG oder GmbH die Haftung zu beschränken. Derzeit haften Sie als Einzelunternehmer umfassend und ohne Einschränkung mit dem gesamten (Privat-)Vermögen.
Achten Sie auch darauf, dass Sie für betriebliche Investitionen und Betriebsmittel öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen können. Diese sog. Fördermittelanlässe sind zum Beispiel: Gründungsberatung, Anschaffungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anschaffung von Fuhrpark. Informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig und VOR Beginn der Selbständigkeit im Vollerwerb bzw. VOR Unterzeichnung von Kaufverträgen (für den Fuhrpark etc.). Ansprechpartner sind die lokale Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer oder ein Gründungsberater.
Der Wechsel aus einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit kann, sofern Sie vorübergehend in die Arbeitslosigkeit gehen, mit dem sog. Gründungszuschuss gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Anspruch auf mindestens 150 Tage ALG I haben und dass Sie nicht nahtlos von der Angestelltentätigkeit in die Selbständigkeit wechseln. D.h. Sie müssen mindestens ein Tag tatsächlich arbeitslos gemeldet sein!
Sie sollten sich auch vor dem Wechsel in die Selbständigkeit einen Business- und Finanzplan erarbeiten. Darin planen Sie die ersten 12 - 18 Monate Ihrer Selbständigkeit und bereiten sich umfassend auf das Gründungsvorhaben vor. Sofern für die Anschaffung des Fuhrparks Fremdmittel (Darlehen) benötigt werden, ist die Vorlage eines tragfähigen und banktauglichen Business- und Finanzplanes ohnehin zwingend Voraussetzung.
Weitere Informationen
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Januar 2020
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