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Private Arbeitsvermittlung gründen: erste Schritte?

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Frage

Ich möchte eine Existenz gründen im Bereich private Arbeitsvermittlung. Nun möchte nachfragen, ob Sie mir einige Informationen dazu geben können. Gibt es dazu Infoblätter? Ich bin gerade dabei einen Businessplan zu erstellen.

Antwort

Leider gibt es für die private Arbeitsvermittlung keine Infoblätter.

Ganz wichtig ist nur, dass Sie keine private Arbeitnehmerüberlassung betreiben, diese ist ohne Zulassung nämlich höchst strafbewehrt.

Bei der privaten Arbeitsvermittlung vermitteln Sie dem Arbeitgeber nur Arbeitnehmer, die er dann bei sich anstellt. Sie bekommen eine Provision für die Vermittlung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung hat der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit Ihnen und Sie überlassen einem Dritten dessen Arbeitskraft.

Weiter wichtige Dinge, die im Zusammenhang mit der privaten Arbeitsvermittlung stehen, gibt es eigentlich nicht. Fraglich ist höchstens noch, ob Sie bei der Vermittlung bestimmte Fähigkeiten oder Eigenschaften einer Person zusichern. Dies würde ich immer vermeiden, denn Sie kennen das Vorleben der Personen, die Sie vermitteln, nicht.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Buchwald & Kollegen
Rechtsanwaltskammer München
Juli 2015

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