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Ingenieurbüro gründen: Eintragung? Voraussetzungen?

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Frage

Ich habe Maschinenbau im Bachelor studiert und mache derzeit den gleichnamigen Master dazu. Weiterhin habe ich die zweieinhalbjährige Ausbildung zum Sicherheitsingenieur absolviert. Ich plane freiberuflich als Sicherheitsingenieur ein Ingenieurbüro in Bayern zu gründen. Dazu habe ich einige Fragen:

  1. Ist eine Eintragung als gelisteter Kammer-Ingenieur von Nöten?
  2. Ist Berufserfahrung zum Eröffnen eines Ingenieurbüros zwingend?
  3. Gibt es noch weitere Voraussetzungen?

Antwort

Kammermitglied können Ingenieure werden, die Wohnsitz, Niederlassung oder ihre überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern haben. Als Ingenieur im Bauwesen können Sie entweder freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied der Kammer werden.

Per Gesetz sind in Bayern alle „nicht berufsunfähigen Personen der Ingenieurversorgung" Pflichtmitglieder. Die wichtigste Aufgabe dieser Kammer ist: Sie entscheidet darüber, ob zukünftige Kammermitglieder ihre Berufszulassung erhalten.

Damit Sie sich als Ingenieur mit einem eigenen Büro selbständig machen können, brauchen Sie eine entsprechende fachliche Eignung: Zum einen müssen Sie ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben, welches Sie als Ingenieur qualifiziert. Zum anderen ist eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung empfehlenswert. Denn sie bildet gleichzeitig eine formale Hürde, um zum Beispiel eine Bauvorlageberechtigung zu erlangen. Ob Sie auch in dem Bereich „Sicherheitsingenieur" diese praktische Berufserfahrung nachweisen müssen, wäre mit der Kammer zu klären.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
Juni 2020

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