Onlineservice anbieten: Anmeldung?
Frage
Ich möchte online einen Service anbieten, wo die Bezahlung nach dem Abonnement-Prinzip verläuft. Dieses tue ich zusammen mit einem Partner, der in den Niederlanden wohnt. Ich bin momentan Student und betreibe keine andere Tätigkeit. Ist in diesem Fall eine einfache Gewerbeanmeldung richtig? Und müsste mein Partner in den Niederlanden dann auch ein Gewerbe anmelden?
Antwort
Wenn Sie Anbieter des Onlineservice sind, mit den Kunden die Verträge abschließen und auch die Vergütung einnehmen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Selbstverständlich müssen Sie die Einnahmen auch versteuern. Ob Ihr Partner in den Niederlanden ebenfalls ein Gewerbe anmelden muss, kann ich nicht beurteilen, da sich die Antwort nach niederländischem Recht richten müsste.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Stand:
März 2020
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