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Eigenes Gewerbe plus Tätigkeit als Handelsvertreter: Anmeldung?

Frage

Ich plane, ein Gewerbe anzumelden (Marketingberatung und Vermittlung an regionale Dienstleister z.B. Webdesign, Imagefilme). Nun hat es sich zufällig ergeben, dass ich für ein regional ansässiges Unternehmen als „Freier Handelsvertreter“ im Bereich Printmedien und Online-Marketing an Kundinnen und Kunden verkaufen soll. Diesem stelle ich keine Rechnung, sondern es werden nach Auftragseingang am Monatsende von jedem Auftrag prozentuale Beteiligungen an mich überwiesen. Deswegen benötigen diese meine Steuernummer.

  1. Was muss ich bei der Gewerbeanmeldung nun beachten? Denn im ersten Fall, bei der geplanten Selbständigkeit, hätte ich ein Gewerbe für Beratung und Vermittlung angemeldet.
  2. Wie muss ich, wenn ich zusätzlich für das Unternehmen als Handelsvertreter tätig bin, meine Gewerbeanmeldung angehen, so dass ich beides rechtskonform ausüben kann? Bin ich dann Einzelunternehmer (Gewerbe) plus freiberuflich tätig?

Antwort

Die Tätigkeit eines Handelsvertreters gehört nicht zu den freien Berufen (Freiberuflerin, Freiberufler). Zwangsläufig unterliegt der selbständig tätige Handelsvertreter der Gewerbesteuer, da er Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt. Das bedeutet, dass Sie die ursprünglich geplante Gewerbeanmeldung (Marketingberatung und Vermittlung an regionale Dienstleisterinnen und Dienstleister z.B. Webdesign, Imagefilme) um das Tätigkeitsgebiet „freier Handelsvertreter“ erweitern müssen. Ihr Gewerbe umfasst damit drei „Profitcenter“: Marketingberatung, Vermittlung und Handelsvertretung. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt, Gemeinde oder Landratsamt).

Einen guten Überblick über die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters finden Sie auf der Seite der IHK Frankfurt.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
März 2020

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