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Sozialpädagogin: Coaching anbieten?

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Frage

Ich bin Sozialpädagogin B.A. und möchte nebenberuflich als freiberuflicher Coach (Erwachsenenbildung) arbeiten. Zähle ich damit zu den sogenannten Katalogberufen und somit Freien Berufen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Coachings können als sog. „unterrichtende Tätigkeit“ eingestuft werden (Tätigkeitsberuf, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Unter Unterricht versteht man die planmäßige Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form. In organisierter und institutionalisierter Form meint, dass dem Unterricht ein nach Lehrziel und Lehrmethode feststehendes („schulmäßiges“) Programm zugrunde liegt. Der Unterricht kann hierbei im Rahmen von Einzel- oder Gruppenseminaren, Workshops o.ä. erfolgen. Geht es in Ihrem Coaching hingegen um die Erarbeitung individueller Konzepte, wird der Bereich des Unterrichts in der Regel verlassen und es handelt sich um eine gewerbliche Beratung.

Darüber hinaus könnte sich die Freiberuflichkeit über die sog. ähnlichen Berufe ergeben. Es ist vertretbar, dass Sie als Sozialpädagogin B.A. dem Katalogberuf der Diplom-Psychologinnen und -psychologen ähnlich sind. Auch wenn Diplom-Psychologinnen und -psychologen nicht explizit im EStG genannt sind, zählen sie unstreitig zu den Freien Berufen.

Lesen Sie zum Thema Lehrende die PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

Stand:
Juli 2020

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