Reitlehrererin und Pferdetrainerin: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
Frage
Ich bin gerade dabei mich selbständig zu machen. Ob haupt- oder nebenberuflich steht noch nicht ganz fest. Ich gebe Reitunterricht und unterrichte Bodenarbeit, Freiarbeit. Zudem geht es um Training von „Problempferden“. Ich agiere also als Reitlehrerin/Pferdetrainerin. Einen Trainerschein besitze ich nicht. In Zukunft kommt eventuell ein gepachteter Offenstall hinzu in dem ich ggf. Pferde zum Trainieren zeitweise aufnehmen kann. Die Frage ist nun, wie ich mich melden muss? Freiberuflich oder Kleingewerbe? Und was es noch zu bedenken gibt?
Antwort
Die Tätigkeit als Reitlehrerin kann unter Umständen als freiberuflich angesehen werden. Die Abgrenzung zwischen einem freien Beruf und einer gewerblichen Tätigkeit ist in dem von Ihnen gewünschten Tätigkeitsbereich einzelfallabhängig. Eine gewisse Vorbildung (Ausbildung oder Studium) muss für eine freiberufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Da Sie keine Ausbildung als Reitlehrerin oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, werden Sie voraussichtlich keine freiberuflichen Einkünfte erzielen. M.E. liegen gewerbliche Einkünfte vor. In diesem Fall müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Ihren Finanzamt einreichen.
Die Tätigkeit des „Offenstalls“ ist in jedem Fall eine gewerbliche Tätigkeit. Die Tätigkeit sollte dann auch klar von der Tätigkeit als Reitlehrerin abgegrenzt werden, um nicht eine gewerbliche „Infizierung“ der Reitlehrertätigkeit, bei Vorliegen von entsprechender Ausbildung, zu riskieren.
Quelle:
Mario Fuhs
Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
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Stand:
Februar 2019
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