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Bildungseinrichtung eröffnen: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte eine Bildungseinrichtung für Jugendliche und Erwachsene aufbauen – speziell für den Sicherheitsbereich. Ich habe ein Diplom als Lehrer, eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation und bin geprüfte Werkschutzfachkraft. Welche Kriterien muss ich erfüllen?

Antwort

Sie gründen eine freie Unterrichtseinrichtung und keine Privatschule, die dem gesetzlichen Schulbegriff unterliegt. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht der zuständigen Landesbehörde anzeigen müssen und Ihre Räumlichkeiten keinen besonderen Vorschriften unterliegen. Hinsichtlich der für Sie relevanten rechtlichen Anforderungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt.

Ihre Tätigkeit ist auf der Grundlage Ihrer Qualifikation als freiberuflich anzusehen. Die Inhalte Ihrer künftigen Bildungseinrichtung decken sich mit Ihren Kenntnissen. Nähere Informationen zu unterrichtenden Tätigkeiten in freien Berufen bietet das BMWK in der PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?.

Beachten Sie hier bitte vor allem folgende Aspekte:

  • Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit
  • Rentenversicherungspflicht von freiberuflich Lehrenden

In der genannten Information finden Sie auch Angaben zur erzieherischen Tätigkeit. Diese Form der Freiberuflichkeit ist für Sie vor für die Arbeit mit Jugendlichen von Bedeutung. Denn: Eine erzieherische Tätigkeit liegt nach der Rechtsprechung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vor.

Bei Erfüllung der einschlägigen Anforderungen würde bei Ihnen eine unterrichtende und erzieherische freiberufliche Tätigkeit vorliegen. Damit würde die Anmeldung beim Finanzamt genügen (neben der Abstimmung mit dem Ordnungsamt).

Wollen Sie einen Businessplan erstellen, empfehle ich die folgende kostenfreie Vorlage, die sich zwar auf Sprachschulen bezieht, aber auch für Sie wohl wertvolle Anregungen enthält, insbesondere hinsichtlich der Finanzplanung.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander

Unternehmensberatung

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

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