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Stillberaterin: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich möchte eine Praxis als Stillberaterin eröffnen. Dazu habe ich nach meiner Ausbildung zur Krankenschwester zusätzlich eine Ausbildung zur Stillspezialistin absolviert.

Stimmt meine Annahme, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt?

Die Tätigkeit wird ohne Überweisung eines Arztes ausgeübt. Muss ich eine Heilpraktikerprüfung machen? Wenn ja: gibt es die Möglichkeit einer sektoralen Prüfung auf dem Gebiet der Stillberatung?

Unter welchen Umständen ist die Tätigkeit nach § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Antwort

Der Begriff der „Stillberaterin“ ist nicht geschützt und unterliegt somit auch keiner gesetzlich geregelten Ausbildung. Die Stillberatung wird nicht als Heilkunde definiert. Deshalb ist auch keine Heilpraktikererlaubnis erforderlich.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Dezember 2021

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