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Teilselbständigkeit als Ergotherapeutin: Abrechnung über Krankenkasse?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich benötige Tipps, wie ich mit einer möglichen Teilselbständigkeit starten könnte. Ich bin Ergotherapeutin und Psychologin M.Sc. (Realschulabschluss-Hochschulzugangsberechtigung) und habe Fortbildungen in Erlebnispädagogik, systemischer Beratung sowie Stressbewältigungstraining für Kinder. Ich habe in meinem privaten Haushalt die Möglichkeit, einen Praxisraum zu gestalten.

Meine Fragen dazu:

  1. Ist eine Lizenz als Ergotherapeutin für Teilselbständigkeit bei nur wenigen Std./Woche und einzelnen Therapie-Schwerpunkten möglich?
  2. Kann ich zusätzlich Gruppen anbieten, z.B. präventiv über die Krankenkasse?
  3. Kann ich zusätzlich Psychologische Beratung oder Diagnostik anbieten? Wenn ja, wie könnte das durch die Patienten finanziert werden, wenn die Krankenkasse nicht bezahlt?
  4. Wo kann ich mich informieren oder mir Hilfe holen zu rechtlichen Voraussetzungen?

Antwort

Zur Frage 1: Ist eine Lizenz als Ergotherapeutin für Teilselbständigkeit bei nur wenigen Std./Woche und einzelnen Therapie-Schwerpunkten möglich?
Eine solche Selbständigkeit ist bezogen auf Privatpatienten möglich. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen würde diese Konstellation nicht genügen.

Zur Frage 2: Kann ich zusätzlich Gruppen anbieten, z.B. präventiv über die Krankenkasse?
Für eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine Anerkennung der zentralen Prüfstelle Prävention notwendig. Informationen und Antragsformular finden Sie unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Zur Frage 3: Kann ich zusätzlich Psychologische Beratung oder Diagnostik anbieten? Wenn ja, wie könnte das durch die Patienten finanziert werden, wenn die Krankenkasse nicht bezahlt?
Psychologische Beratung können Sie als Selbstzahler-Leistung anbieten. Um psychologische Diagnostik anbieten zu dürfen, benötigen Sie die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Zur Frage 4: Wo kann ich mich informieren oder mir Hilfe holen zu rechtlichen Voraussetzungen?
Unterstützung können Sie im Rahmen eines Gründungscoachings bekommen, optimaler Weise durch einen Unternehmensberater mit Kenntnissen im Gesundheitswesen. Je nach Fragestellung können Ihnen auch die betreffenden Berufsverbände weiterhelfen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Mai 2020

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