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Tattoo-Entfernung anbieten: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte einen Laden eröffnen in dem ich Tattoo-Entfernung selbst anbiete, bin aber keine Heilpraktikerin oder Ärztin. Der Laser soll ein Picosekunden-Laser werden (Laser-Stufe 4). Darf ich das tun? Oder ist das nicht erlaubt?

Antwort

Sie benötigen für die Tätigkeit den Abschluss als „Heilpratiker“, siehe auch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2018

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