Frage
Wir sind eine Physiotherapiepraxis und würden unseren Patienten gerne eine Akutfall-Sprechstunde anbieten. Dabei könnten unsere Patienten dann ohne ärztliche Verordnung zu uns in Behandlung kommen und behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt privat. Zwei unserer Physiotherapeuten (eben jene, die die Akutfall-Sprechstunde betreuen) haben den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie sowie die Osteopathie-Ausbildung. Sind wir damit rechtlich genug abgesichert?