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Sektorale Heilpraktiker für Physiotherapiepraxis mit Akutfall-Sprechstunde?

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Frage

Wir sind eine Physiotherapiepraxis und würden unseren Patienten gerne eine Akutfall-Sprechstunde anbieten. Dabei könnten unsere Patienten dann ohne ärztliche Verordnung zu uns in Behandlung kommen und behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt privat. Zwei unserer Physiotherapeuten (eben jene, die die Akutfall-Sprechstunde betreuen) haben den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie sowie die Osteopathie-Ausbildung. Sind wir damit rechtlich genug abgesichert?

Antwort

Die sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie berechtigt zur physiotherapeutischen Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Insofern können Sie auf dieser Grundlage eine entsprechende Notfall-Sprechstunde anbieten.

Beachten Sie hierbei, dass Sie laut Patientenrechtegesetz vor Behandlungsbeginn den Patienten schriftlich über die Kosten informieren müssen, die auf ihn zukommen.

Osteopathie-Behandlungen dürfen jedoch nur von allgemeinen Heilpraktikern ohne sektorale Beschränkung durchgeführt werden. Insofern dürfen Sie keine Osteopathie anbieten, es sei denn, die ausführende Person hat die allgemeine Heilpraktikererlaubnis.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017

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