Navigation

Sektorale Heilpraktiker für Physiotherapiepraxis mit Akutfall-Sprechstunde?

Frage

Wir sind eine Physiotherapiepraxis und würden unseren Patienten gerne eine Akutfall-Sprechstunde anbieten. Dabei könnten unsere Patienten dann ohne ärztliche Verordnung zu uns in Behandlung kommen und behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt privat. Zwei unserer Physiotherapeuten (eben jene, die die Akutfall-Sprechstunde betreuen) haben den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie sowie die Osteopathie-Ausbildung. Sind wir damit rechtlich genug abgesichert?

Antwort

Die sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie berechtigt zur physiotherapeutischen Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Insofern können Sie auf dieser Grundlage eine entsprechende Notfall-Sprechstunde anbieten.

Beachten Sie hierbei, dass Sie laut Patientenrechtegesetz vor Behandlungsbeginn den Patienten schriftlich über die Kosten informieren müssen, die auf ihn zukommen.

Osteopathie-Behandlungen dürfen jedoch nur von allgemeinen Heilpraktikern ohne sektorale Beschränkung durchgeführt werden. Insofern dürfen Sie keine Osteopathie anbieten, es sei denn, die ausführende Person hat die allgemeine Heilpraktikererlaubnis.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben