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Reiki, Yoga, Massagen, Krankengymnastik anbieten: Anmeldung?

Frage

Gerne möchte ich mich nebenberuflich selbständig machen, weiß aber nicht, ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Ich bin gelernte Physiotherapeutin und Osteopathin. Folgende Dienstleistungen möchte ich anbieten: Reiki, Yoga/Meditation, Workshops, Massagen, evtl. Craniosacrale Therapie und private Krankengymnastik. Wie muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

Antwort

Behandlungen aufgrund ärztlicher Verordnung können Sie als Freiberuflerin anbieten.

Alle anderen Angebote sind Selbstzahler-Leistungen, für die Sie ein Gewerbe anmelden müssten.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2020

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