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Psychologin: Gemeinschaftspraxis mit Physiotherapeut und Osteopath?

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Frage

Ich werde im nächsten Sommer mein Psychologiestudium abschließen und anschließend die Psychotherapeuten-Ausbildung in der Verhaltenstherapie absolvieren. Mein Freund ist Physiotherapeut und wird in absehbarer Zeit die Praxis seiner Eltern übernehmen. Seine Mutter ist ausgebildete Physiotherapeutin und sein Vater Osteopath. Wir würden später gerne eine Gemeinschaftspraxis gründen. Ist es somit möglich, dass ich in die Praxis als Psychologin einsteige oder muss ich eine eigene Kassenzulassung beantragen?

Antwort

Um direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, ist in jedem Fall eine eigene Kassenzulassung für Ihre Tätigkeit als Psychologische Psychotherapeutin notwendig.

Bezüglich einer Gemeinschaftspraxis müssen neben den sonstigen auch die räumlichen Zulassungsvoraussetzungen für alle Bereiche erfüllt sein. In den derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen für Physiotherapiepraxen wird gefordert, dass die Praxis in sich abgeschlossen und von anderen privaten und geschäftlichen Bereichen getrennt sein muss. Eine Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft ist dort nur mit anderen Heilmittelerbringern (Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen etc.) vorgesehen. Grundsätzlich können die zuständigen Zulassungsstellen der Krankenkassenverbände jedoch einer Gemeinschaftspraxis von Physiotherapie und Psychologischer Psychotherapie zustimmen. Klären Sie dies daher am besten vor konkreten Planungen mit den für Ihre Region zuständigen Zulassungsstellen der Krankenkassenverbände.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2018

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