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Praxis für Logopädie gründen: Existenzgründungsseminar Voraussetzung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine Praxis für Logopädie gründen. Vor einigen Jahren habe ich an einem Existenzgründerseminar teilgenommen. Wie aktuell muss die Teilnahme sein, damit sie anerkannt wird? Soviel ich weiß, ist die Teilnahme eine Voraussetzung für die Praxisgründung.

Antwort

Für die Gründung einer logopädischen Praxis ist die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar sicherlich hilfreich und empfehlenswert, jedoch NICHT vorgeschrieben.

Online finden Sie die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen für eine Kassenzulassung.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2019

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