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Polnischer Abschluss als Fachmasseurin: freiberufliche Tätigkeit in Deutschland?

Frage

Seit Oktober 2017 wohne ich in Deutschland. In Polen habe ich eine Ausbildung als Fachmasseurin gemacht. Jetzt läuft meine Anerkennung beim Regierungspräsidium. Kann ich jetzt freiberuflich arbeiten?

Antwort

Als Fachmasseurin dürfen Sie erst arbeiten, wenn Sie die offizielle Anerkennung vom Regierungspräsidium erhalten haben. Sobald diese vorliegt, dürfen Sie Ihre Tätigkeit in freiberuflicher Selbständigkeit anbieten.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

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