Antwort
Für die Abrechnung von Behandlungen bei gesetzlich Versicherten ist eine zugelassene Praxis mit den entsprechenden Räumen vorgeschrieben. Unter folgendem Link finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für therapeutische Praxen:
www.gkv-spitzenverband.de
Die Praxis muss also in sich abgeschlossen und von anderen privaten und geschäftlichen Bereichen getrennt sein. Desweiteren ist eine fachliche Leitung in Vollzeit notwendig.
Sofern Sie ausschließlich Patientinnen und Patienten im Hausbesuch behandeln wollen, ist auch die Abrechnung als Freie Mitarbeiterin und die Abrechnung als Freier Mitarbeiter über eine andere zugelassene Physiotherapiepraxis möglich. Hierüber wäre vorab eine Honorarvereinbarung zu schließen.
Für die Behandlung von Privatpatientinnen und die Behandlung von Privatpatienten ist eine solche zugelassene Praxis nicht vorgeschrieben, d.h. Privatpatientinnen und Privatpatienten können Sie auch ohne gesonderte Praxisräume behandeln.
Quelle: Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2016
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