Antwort
Da Sie die Tätigkeit als Physiotherapeutin bzw. HP auf dem Gebiet der Physiotherapie erbringen, ist kein Gewerbe anzumelden, da Sie unter die Freien Berufe fallen.
Je nachdem welche Angebotsstruktur Sie wählen, kann jedoch in Teilen Gewerblichkeit entstehen (siehe IWW).
Welche Variante in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, besprechen Sie am besten mit verschiedenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern mit Kompetenzen im Heilmittelbereich.
Achten Sie zudem bei Ihrer Außenkommunikation darauf, dass Sie exakt zur Wirkung der Tapes formulieren, um Abmahnungen auszuschließen.
Schließen Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für Ihre Tätigkeit ab. Weitere Versicherungen sind abhängig vom Umfang Ihrer Tätigkeit. Hierzu können Sie auch verschiedene Versicherungsberaterinnen oder Versicherungsberater befragen.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
April 2020
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