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Physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung: welche Leistungen sind erlaubt?

Frage

Ein Physiotherapeut behandelt nur Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung. Welche Leistungen darf er anbieten? Gibt es dazu ein Leistungsverzeichnis? Welchem Steuersatz unterliegen diese Leistungen?

Antwort

Ohne ärztliche Verordnung bedarf die Tätigkeit einer gesonderten Heilpraktikerprüfung auf dem Gebiet der Physiotherapie oder zusätzlich der Prüfung zum „gewöhnlichen“ Heilpraktiker.

Je nachdem umfasst sein Leistungsangebot sodann das gesamte Gebiet der Physiotherapie oder bei bestandener Prüfung zum regulären Heilpraktiker auch darüber hinaus, basierend auf dem Heilpraktikergesetz. Durch die Gesetzliche Regelung bedarf es keines gesonderten Leistungsverzeichnisses.

Laut dem Bundesfinanzministerium ist die Durchführung der eigenverantwortlichen Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch Zahnärzte, Ärzte und Heilpraktiker umsatztsteuerfrei. Dies gilt nach dem Wortlaut des Schreibens auch für Heilpraktiker, die nur eine beschränkte/sektoralen Zulassung besitzen.

Maßnahmen, die jedoch nur der Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens dienen, sind keine Heilbehandlungen und unterliegen der verminderten Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Daher ist für jeden Fall eine ausführliche Dokumentation anzuraten, um den Charakter der Behandlung als Heilbehandlung im Zweifel nachweisen zu können.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2017

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