Antwort
Physiotherapie dürfen Sie als Physiotherapeutin nur dann anbieten und durchführen, wenn eine ärztliche Verordnung (gesetzlich oder privat) vorliegt oder Sie die Heilpraktikererlaubnis haben, und zwar entweder die „große" oder diejenige beschränkt auf den Bereich Physiotherapie.
Um auch Patientinnen und Patienten ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch behandeln zu dürfen, ist es durchaus empfehlenswert, die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie anzustreben, welche teilweise nach Aktenlage, teilweise nach einem entsprechenden Seminar oder Prüfung relativ unkompliziert erworben werden kann.
Da Sie ausschließlich Privatpatientinnen und Privatpatienten im Hausbesuch behandeln wollen, ist eine zugelassene Praxis mit entsprechenden Räumen nicht erforderlich.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
Juni 2020
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