Navigation

Physiotherapeutin: Privatbehandlungen melden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin selbständige Heilpraktikerin und im Minijob als Physiotherapeutin in einer anderen Praxis tätig. Wenn ich physiotherapeutische Privatbehandlungen in meiner Praxis anbieten möchte, muss ich das zusätzlich dem Gesundheitsamt oder Finanzamt melden? Andere Frage: Wenn ich als Physiotherapeutin in einer anderen Praxis auf der freiberuflichen Basis arbeite - sprich auch gesetzlich versicherte Patienten behandele - geht das parallel zu meiner Praxis? Wenn ja, was hat das für Konsequenzen bzgl. der Versicherung? Oder habe ich alles durch meine HP-Praxis schon abgedeckt (KV, RV)?

Antwort

Als Heilpraktikerin dürfen Sie physiotherapeutische Behandlungen auch in Ihrer Privatpraxis durchführen. Dies müssen Sie nicht zusätzlich melden, aber selbstverständlich in der Steuererklärung als Einnahmen angeben.

Als Angestellte auch im Minijob dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber jedoch nur dann direkte Konkurrenz machen, wenn dieser ausdrücklich damit einverstanden ist. Lassen Sie sich dies also am besten schriftlich bestätigen, es sei denn Ihr Angebot richtet sich inhaltlich oder räumlich an eine andere Zielgruppe.

Bezüglich der Krankenversicherung ist entscheidend, in welchem Verhältnis die selbständige Tätigkeit zu Ihrer Tätigkeit als Angestellte steht und wie die Einnahmen in den unterschiedlichen Bereichen ausfallen. Klären Sie die Details und etwaige Grenzen bitte direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

Als selbständige Physiotherapeutin sind Sie grundsätzlich pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hiervon können Sie sich befreien lassen, wenn Sie entweder Angestellte mit mehr als 450 Euro monatlichem Verdienst beschäftigen oder wenn Sie nachweisen können, dass der überwiegende Teil Ihrer physiotherapeutischen Behandlungen unabhängig von ärztlichen Verordnungen durchgeführt wird. Um spätere Nachforderungen zu vermeiden, empfehle ich eine Abklärung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Dezember 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben