Antwort
Als Heilpraktikerin dürfen Sie physiotherapeutische Behandlungen auch in Ihrer Privatpraxis durchführen. Dies müssen Sie nicht zusätzlich melden, aber selbstverständlich in der Steuererklärung als Einnahmen angeben.
Als Angestellte auch im Minijob dürfen Sie Ihrem Arbeitgeber jedoch nur dann direkte Konkurrenz machen, wenn dieser ausdrücklich damit einverstanden ist. Lassen Sie sich dies also am besten schriftlich bestätigen, es sei denn Ihr Angebot richtet sich inhaltlich oder räumlich an eine andere Zielgruppe.
Bezüglich der Krankenversicherung ist entscheidend, in welchem Verhältnis die selbständige Tätigkeit zu Ihrer Tätigkeit als Angestellte steht und wie die Einnahmen in den unterschiedlichen Bereichen ausfallen. Klären Sie die Details und etwaige Grenzen bitte direkt mit Ihrer Krankenversicherung.
Als selbständige Physiotherapeutin sind Sie grundsätzlich pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hiervon können Sie sich befreien lassen, wenn Sie entweder Angestellte mit mehr als 450 Euro monatlichem Verdienst beschäftigen oder wenn Sie nachweisen können, dass der überwiegende Teil Ihrer physiotherapeutischen Behandlungen unabhängig von ärztlichen Verordnungen durchgeführt wird. Um spätere Nachforderungen zu vermeiden, empfehle ich eine Abklärung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Dezember 2018
Tipps der Redaktion: