Antwort
Wenn Sie die Leistungen als Kassenleistung durchführen möchten, benötigen Sie eine Zulassung, die Praxisräumlichkeiten bedarf. Die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen ersehen Sie hier: www.gkv-spitzenverband.de
Falls der Verein die Leistungen indes privat einkauft, werden Sie entweder auf Anordnung des Vereinsarztes entsprechend tätig oder Sie verfügen über einen Abschluss als sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie bzw. alternativ über einen vollständigen Heilpraktikerabschluss und können selbst die Diagnose stellen.
Im letzteren Fall ist lediglich eine Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt notwendig, sowie die Information des Arbeitgebers über die Nebentätigkeit und die Benachrichtigung des Gesundheitsamtes (letzteres ist in der Regel in Baden-Württemberg sowie in Niedersachsen nicht notwendig).
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2017
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