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Physiotherapeut: Betreuung von Sportmannschaft im Nebenberuf?

Frage

Ich bin Physiotherapeut in einer Festanstellung und hätte evtl. die Möglichkeit nächstes Jahr eine Nationalmannschaft im Trainingslager bzw. bei Wettkämpfen zu betreuen. Mein Arbeitgeber wäre damit einverstanden und würde mir für diese Zeiträume unbezahlten Urlaub geben. Ich würde vom Sportverband eine Aufwandsentschädigung erhalten. Bei mehreren Einsätzen, würde ich den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro/jährlich also überschreiten.

Meine Fragen: Wie und wo muss ich mich jetzt anmelden? Wer kann mir da richtig helfen, damit ich keinen Fehler mache und mit dem Finanzamt Schwierigkeiten bekomme?

Antwort

Sofern es sich um eine physiotherapeutische Betreuung der Mannschaft handelt, wird Ihre Tätigkeit zwar eine nebenberufliche Selbständigkeit bedeuten. Steuerrechtlich handelt es sich jedoch nicht um eine Nebenberuflichkeit, da Sie auch im Hauptberuf als Physiotherapeut tätig sind. Sie finden die entsprechenden Vorgaben in einem Dokument des Bundesfinanzministeriums vom 21.11.2014. Den Freibetrag wird das Finanzamt daher nicht anerkennen, sondern sämtliche Einnahmen aus beiden Tätigkeiten zur Berechnung der Einkommensteuer heranziehen.

Beachten Sie dabei folgendes:

  1. Melden Sie Ihre künftige Selbständigkeit / Freie Mitarbeit beim Finanzamt und geben Sie Ihre Einkünfte in Ihrer dann zu erstellenden Steuererklärung an.
  2. Klären Sie, ob eine Haftpflichtversicherung über die Nationalmannschaft auch für Ihre Tätigkeit besteht und lassen sich dies schriftlich geben oder schließen Sie anderenfalls eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ab.
  3. Melden Sie sich an bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Tel.: 040/ 20207-0.
  4. Rentenversicherung: Klären Sie zudem mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, ob für diese Tätigkeit Versicherungspflicht besteht.
  5. Denken Sie zudem an Ihre Krankenversicherung. Je nach Umfang der Selbständigkeit und weiteren Beschäftigungen ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Diese klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2018

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