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Medizinischen Bademeister/Therapeuten/Masseur einstellen: Voraussetzungen für Kassenabrechnung?

Frage

Geplant ist der Aufbau eines neuen Ferienressorts wo nach Fertigstellung auch medizinische Massagen bzw. Therapien in einem Wellness-Center angeboten werden sollen, wobei auch Rezepte von ortsansässigen Patienten eingereicht werden können. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit man einen medizinischen Bademeister/Therapeuten/Masseur anstellen darf bzw. damit auch anschließend eine medizinische Kassenabrechnung für die Rezepte erfolgen kann?

Antwort

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen über alle Heilmittelbereiche hinweg finden Sie unter: www.gkv-spitzenverband.de
Daraus ergeben sich auch die Vorgaben für die Beschäftigung der Mitarbeiter.

Den Zulassungsantrag für die RVO-Kassen in Bayern finden Sie unter: www.aok-gesundheitspartner.de
Die Anträge für die Ersatzkassen unter: www.vdek.com

Bei Fragen zur Zulassung können Sie auch direkt zu den Zulassungsstellen der jeweiligen Landesverbände der Krankenkassen (siehe die letzten beiden Links) Kontakt aufnehmen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2017

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